Bewerbungsformular/ Teilnahmebedingungen
für die 9. Kunstverkaufsmesse Umschlagplatz
am 27. und 28. September 2025
Jeder Künstler erhält 2 Wandflächen (je 2,5 x 2 Meter) oder 12 Quadratmeter Bodenfläche bei Objekten für die Präsentation. Bei den Outdoorplätzen sind es 20 Quadratmeter. Die Einteilung erfolgt durch den Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Präsentation ist in Eigenverantwortung durchzuführen inklusive dem Auf- und Abbau und Anwesenheit während des Events. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachte Kunstgegenstände, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden. Der Veranstalter kann keine Ausstellungsgegenstände aufbewahren oder unterstellen. Die Austellungsflächen werden von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag durch eine Securityfirma bewacht.
Alle künstlerischen Aktivitäten der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Präsentation geschehen auf eigenes Risiko der Teilnehmer. Es besteht kein Anspruch bzw. Versicherungsschutz gegenüber dem Veranstalter!
Der Verkauf der Werke erfolgt auf eigene Rechnung
Der Aufbau ist ab Freitag, den 26. September 2025 möglich, der Abbau soll direkt nach dem Veranstaltungsende, aber spätestens am Montag erfolgen.
Die Anmietung der Fläche kostet 250,- EUR zzgl. Mwst. für das Wochenende. Die Standfläche muss für beide Veranstaltungstage gemietet werden.
Nach verbindlicher Anmeldung und Zulassung ist eine Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nur bis zu 6 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen, hierbei entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro. Erfolgt der Rücktritt weniger als 6 Wochen vor der Veranstaltung ist die gesamte Standmiete fällig.
Werke mit einem Verkaufspreis von über 5000,00 Euro müssen beim Veranstalter gesondert angemeldet werden. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Die Zulassung als Aussteller wird schriftlich durch Rechnung und eine Bestätigungsmail bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht! Aussteller, die Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, können auch kurzfristig von der Zulassung ausgeschlossen werden. Die angegebene Zahlungsfrist der Rechnung ist einzuhalten.
Die Anmietung eines Standes durch zwei Aussteller oder eine Untervermietung ist nur nach Absprache erlaubt.
Der Veranstalter behält sich vor, eingereichte Unterlagen, Fotos sowie die Namen der Künstler im Vorfeld und während der Veranstaltung unentgeltlich für Zwecke der Еffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
Mit der Teilnahme nehme ich automatisch an der Verleihung zur Wahl des besten Künstlers der Messe teil, diese ist verbunden mit der Dotierung des Preises „Art Franken“ von 2.000 Euro Geldprämie, sowie des Sonderpreises in Höhe von 1.000 Euro. Ich akzeptiere die Entscheidung der 5-köpfigen fachkundigen Jury bei der Auswahl des Künstlers. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Outdoor-Plätze für Skulpturen-Künstler. Es stehen Flächen von jeweils 20 Quadratmetern zur Verfügung – teils überdacht. Größere Standflächen gegen Absprache.
Bewerbungsformular 2025
Ja, ich bewerbe mich für eine Teilnahme in 2025:
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